59597 Erwitte
59557 Lippstadt
Du willst mit deinem Foodtruck, Trailer oder Stand bei einem unserer CHEATDAY Street Food Festivals dabei sein? Hier findest du auf einen Blick alle Preise und die wichtigsten Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit – kompakt, transparent und ohne Kleingedrucktes-Kauderwelsch.
Rechtlich verbindlich ist immer der vollständige Teilnahmevertrag, den du bei der Anmeldung erhältst. Diese Seite hilft dir, dich schon vorab in Ruhe zu informieren.
Jetzt als Foodpartner bewerben Vollständigen Vertrag als PDFAlle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Je öfter du dabei bist, desto günstiger wird's – der Rabatt gilt auf Grundbetrag + Tagesmiete.
| Teilnahme an | Rabatt auf Grundbetrag + Tagesmiete |
|---|---|
| 6 – 10 Veranstaltungen | 10 % |
| 11 – 15 Veranstaltungen | 15 % |
| 16 – 20 Veranstaltungen | 20 % |
| ab 21 Veranstaltungen | 25 % |
Die Sonderkonditionen gelten nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen (siehe unten). Die Abrechnung erfolgt nach Saisonende und wird, sofern nicht anders vereinbart, mit den ersten Rechnungen im Folgejahr verrechnet.
Bevor Du mit uns einen Vertrag eingehst, ist uns wichtig: Ein Vertrag auf Papier ist gut – aber noch wichtiger ist uns, dass wir uns auch wirklich verTRAGen. Deshalb lies Dir die folgenden Punkte in Ruhe durch, damit es vor einer erfolgreichen Zusammenarbeit keine Unklarheiten gibt. Versprochen: Es liest sich entspannter als es klingt.
Du mietest bei uns eine Standfläche für genau die Veranstaltungen, die im Vertrag stehen – nicht mehr, nicht weniger.
Bitte gib Dein komplettes Haupt- und Nebenangebot an. Spontane Speisekarten-Überraschungen sprechen wir vorher ab.
Bitte pünktlich zu den vereinbarten Zeiten – wer zu spät kommt oder nicht abbaut, riskiert eine Vertragsstrafe von 50 % der Standmiete.
Getränkeausschank und Beschallung sind grundsätzlich Sache des Veranstalters. Ausnahmen gibt's nur mit schriftlicher Sondergenehmigung.
Für Deinen eigenen Müll (außer Fett) bist Du selbst zuständig – wir stellen dafür einen Sammelplatz bereit.
Alle behördlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften liegen in Deiner eigenen Verantwortung.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht. Du haftest für Schäden, die Du, Dein Personal oder Deine Lieferanten verursachen.
Für Deinen Stand und dessen Inhalt bist Du selbst verantwortlich – eine allgemeine Bewachung des Geländes übernehmen wir nicht.
Sofern nicht anders angegeben: freitags 17–22 Uhr, samstags 12–22 Uhr, sonntags 12–19 Uhr.
Rechnung bitte bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn begleichen. Bei Absage bis 8 Tage vorher werden 50 %, danach 100 % des Rechnungsbetrags fällig.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist – sofern Du Kaufmann bist – Lippstadt.
Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig. Es gelten ergänzend unsere AGB.
Diese Übersicht ersetzt nicht den vollständigen Teilnahmevertrag – sie soll Dir nur helfen, ihn leichter zu verstehen. Rechtlich bindend sind ausschließlich die Regelungen im unterschriebenen Vertrag (§ 1–§ 17).
Dann nichts wie los – wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
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